Infos für Vortragende
Allgemeine Informationen zu den Vorträgen
Zugunsten einer möglichst großen Vielfalt werden pro Person bis zu zwei Vorträge auf dem Kongress zugelassen. Jede Person kann nur noch einen Antrag auf Ausrichtung einer Ad-hoc-Gruppe stellen. Dies gilt auch für Co-Autor:innenschaften bei Beiträgen. Tätigkeiten als Juror:in, Moderator:in oder Organisator:in von Kongressveranstaltungen gelten nicht als Vorträge, sofern es sich nur um in die Veranstaltung einleitende Worte handelt. Moderator:innen, Organisator:innen und Juror:innen von Plenarveranstaltungen können – kurze Einführungen ausgenommen – nicht in ihrer eigenen Veranstaltung referieren.
Alle Referent:innen und Organisator:innen müssen sich offiziell als Teilnehmer:innen am Kongress anmelden. Organisator:innen müssen Mitglieder der DGS sein.
Sollten Sie eine Mitgliedschaft in der DGS beantragen und den Early Bird-Tarif bei der Anmeldung für den DGS-Kongress nutzen wollen, reichen Sie Ihren Antrag auf (Eingang in der Geschäftsstelle per E-Mail an JanDirk.Hoffmann(at)kwi-nrw.de oder auf dem herkömmlichen Postweg) ein. Mitglieder der DGS nehmen zu einem vergünstigten Eintrittspreis am Kongress teil. Der Early Bird-Tarif gilt bis zum 31. Mai 2025.
Bei später eingegangenen Anträgen kann leider nicht mehr vor Ablauf des Early Bird-Tarifs über die Mitgliedschaft entschieden werden. Die alleinige Mitgliedschaft in einer Sektion der DGS berechtigt nicht zur Inanspruchnahme der reduzierten Kongressgebühr für DGS-Mitglieder.
Informationen zum Verhandlungsband
Alle Vortragenden werden nach Ende des Kongresses von der Redaktion des Verhandlungsbandes gebeten, ihren Beitrag zu verschriftlichen, damit dieser im Verhandlungsband veröffentlicht werden kann.

